Allgemeine Geschäftsbedingungen
Betreiberin dieses Webangebots
Positive Group Deutschland GmbH
Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße 18a
79106 Freiburg im Breisgau
Deutschland
Vertreten durch Geschäftsführer Mathieu Tarnus.
Handelsregister Freiburg im Breisgau: HRB 706983.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE262810345.
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben den Rahmen individuell vereinbarter Leistungen, die über treuhand-immo.de angefragt werden. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Individuelle Vereinbarungen, das konkrete Angebot und zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen Bedingungen vor. Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn die Parteien ihre Einbeziehung vereinbaren; vor Vertragsschluss besteht Gelegenheit zur Kenntnisnahme.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung auf dieser Website ist eine Leistungsbeschreibung und kein verbindliches Vertragsangebot. Eine Kontaktanfrage ist unverbindlich. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über Leistungsumfang und Vergütung zustande; zur Dokumentation soll Textform verwendet werden.
Änderungen oder Erweiterungen eines Projekts werden vor ihrer Umsetzung einschließlich etwaiger Auswirkungen auf Zeitplan und Vergütung abgestimmt. Ein Vertragsschluss oder eine Zahlung ist über diese Website nicht möglich.
3. Inhalt und Grenzen der Leistungen
Mögliche Leistungsgegenstände sind die administrative Koordination und Dokumentation im Themenbereich Administrative Immobilienorganisation sowie Konzeption und Begleitung von B2B-Marketing- und E-Mail-Marketing-Projekten. Maßgeblich ist ausschließlich der vereinbarte Auftrag.
Es werden keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse, Umsätze, Öffnungsraten, Zustellquoten oder regulatorischen Freigaben garantiert. Regulierungsbedürftige Finanz-, Zahlungs-, Verwahr-, Rechts- oder Steuerdienstleistungen werden auf Grundlage dieser Bedingungen nicht angeboten. Falls Spezialleistungen erforderlich sind, bedürfen sie einer gesonderten, zulässigen Vereinbarung mit entsprechend befugten Anbietern.
4. Mitwirkung und Freigaben
Der Auftraggeber benennt eine zuständige Ansprechperson und stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben in angemessener Zeit bereit. Er informiert über besondere Anforderungen und bestehende Rechte Dritter.
Beide Parteien stimmen Prüfschritte und Freigaben ab. Bei einer durch fehlende Mitwirkung verursachten Verzögerung wird der Zeitplan unter Berücksichtigung der tatsächlichen Auswirkungen angepasst. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden gesondert vereinbart.
5. Besondere Regeln für B2B-E-Mail-Marketing
Für elektronische Werbung ist grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers erforderlich. Ein Versand im Rahmen der Bestandskundenausnahme ist nur zulässig, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sind. Daneben sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen gesondert zu erfüllen.
Der Auftraggeber stellt nachvollziehbare Nachweise zur Herkunft und Kontaktberechtigung der eingebrachten Empfänger bereit. Adresskauf, aus dem Web ausgelesene Adressen und bloß vermutetes Interesse sind keine ausreichende Kontaktgrundlage. Beanstandete oder abgemeldete Kontakte dürfen nicht erneut für widersprochene Werbung verwendet werden.
Ein Versand erfolgt nur, wenn er ausdrücklich vereinbart ist, die Kontaktgrundlagen geklärt sind und die abgestimmten Inhalte freigegeben wurden. Bei begründeten Zweifeln an der Zulässigkeit kann die betroffene Maßnahme bis zur Klärung zurückgestellt werden. Ergänzend gilt die Anti-Spam-Policy dieses Webangebots.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung, etwaige Auslagen, Leistungszeiträume und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Umsatzsteuer wird, soweit gesetzlich geschuldet, zusätzlich ausgewiesen. Ohne Vereinbarung entstehen aus dem bloßen Besuch der Website oder einer Anfrage keine Kosten.
Zusatzleistungen und Fremdkosten bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Die gesetzlichen Regelungen zu Fälligkeit und Verzug bleiben unberührt.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Projektinformationen vertraulich und verwenden sie nur für die vereinbarte Zusammenarbeit, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bleiben unberührt.
Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Zwecke, Rollen, eingesetzte Dienstleister, Löschregeln und technische Schutzmaßnahmen werden projektbezogen festgelegt. Die Datenschutzerklärung dieser Website ersetzt diese Vereinbarung nicht.
8. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber versichert, dass er die eingebrachten Materialien im vereinbarten Umfang verwenden darf. Für neu erstellte Inhalte werden Art und Umfang der Nutzungsrechte im Auftrag festgelegt. Gesetzlich verbleibende Urheberrechte bleiben unberührt.
Eine Veröffentlichung von Namen, Projektergebnissen oder Materialien als Referenz bedarf einer gesonderten Zustimmung.
9. Leistungsstörungen und Haftung
Bei Mängeln oder sonstigen Leistungsstörungen gelten die gesetzlichen Rechte entsprechend der vereinbarten Vertragsart. Die Parteien sollen Beanstandungen zeitnah beschreiben und eine angemessene Klärung ermöglichen.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen enthalten keine pauschale Begrenzung der Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder sonstige zwingende Haftungstatbestände.
10. Laufzeit, Beendigung und Schlussbestimmungen
Laufzeit, vereinbarte Termine und Möglichkeiten der ordentlichen Beendigung ergeben sich aus dem Auftrag. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. Eine automatische Vertragsverlängerung wird durch diese Website nicht vereinbart.
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Eine besondere Gerichtsstandsvereinbarung wird durch diese Bedingungen nicht getroffen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen.
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